Allgemeine Geschäftsbedingungen

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myCockpit GmbH, Raunerweg 9b, 82211 Herrsching, Deutschland

I. Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Leistungen und Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, sofern der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). In gleicher Weise gelten diese AGB, wenn der Kunde eine Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist.
  2. Diese AGB geltenden bei ständigen oder wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden.
  3. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

II. Vertragspartner, Vertragsschluss, Vertragsdurchführung im Allgemeinen

  1. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande. Kunde ist grundsätzlich das beauftragende Unternehmen, für welches natürliche Personen auf Ihre Tauglichkeit hin geprüft werden sollen.
  2. Alle Angebote des Auftragnehmers in auf seiner Internetseite, Prospekten, Anzeigen etc. sind bis zu dem tatsächlichen Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien freibleibend. An von dem Kunden angeforderte und eigens für diesen erstellte Angebote ist der Auftragnehmer 30 Tage gebunden.
  3. Indem der Kunde den Bestell- bzw. Anmeldevorgang auf der Internetseite mycockpit.aero abschließt und seine Vertragserklärung absendet (Anklicken des Buttos „Absenden“) gibt der Kunde ein Angebot auf einen Vertragsschluss gem. § 145 BGB ab.
  4. Umgehend nach Eingang des Vertragsangebots bei dem Auftragnehmer erhält der Kunde eine automatisierte Eingangsbestätigung in Textform, die zusammenfassend nochmals sämtliche Informationen enthält, insbesondere die genaue Bezeichnung des konkreten Vertragsgegenstandes sowie der zu bezahlende Endpreis.
  5. Die automatisierte Eingangsbestätigung stellt keine Annahme i.S.d. § 147 Abs. 1 BGB dar und führ somit nicht zu Vertragsschluss. Die automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Erklärung des Kunden bei dem Auftragnehmer. Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer durch ausdrückliche Mitteilung, wahlweise in Textform oder in Schriftform, annimmt.
  6. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Auftragnehmer nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
  7. Muster, Illustrationen, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Kataloge, Maß- und Gewichtsangaben sowie sonstige Angaben des Auftragnehmers dienen als ungefähre Richtwerte für den Kunden und sind für den Auftragnehmer nicht bindend.

III. Leistungen und Leistungsänderung

  1. Der Auftragnehmer erbringt für beauftragende Kunden Leistungen in den Bereichen Verifikation und Auswahl betreffend die Tauglichkeit von natürlichen Personen als Flugzeugführer.
  2. Leistungen im Bereich Verifikation sind solche nach den Anforderungen der AMC1 CAT.GEN.MPA.175(b)
    1. Hierbei stellt der Auftragnehmer dem auftraggebenden Kunden eine Evaluation aus. Die wesentlichen Merkmale der Evaluation werden dem Kunden im Rahmen der automatisierten Eingangsbestätigung mitgeteilt und diese ergeben sich im Übrigen aus den inhaltlichen Ausführungen auf der Internetseite mycockpit.aero.
    2. Um den Anforderungen des GMI CAT.GEN.MPA.175(b) zu genügen, sind seitens des Kunden weitere interne Prüfungen unter Hinzuziehung von entsprechendem Fachpersonal vorzunehmen, welche ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers sind. Die finale Verantwortung über die Eignung sowie damit einhergehend über die Einstellung/Beschäftigung von Flugzeugführern verbleibt damit beim Kunden.
  3. Leistungen im Bereich Auswahl sind solche, im Rahmen derer der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Wunsch als Vermittlungsleistung Kandidaten als Flugzeugführer unterbreitet. Auch in diesem Fall verbleibt die finale Verantwortung über die Eignung sowie damit einhergehend über die Einstellung/Beschäftigung von Flugzeugführern beim Kunden.
  4. Bei den Leistungen des Auftragnehmers handelt es sich im Rechtssinne ausschließlich Dienstleistungen. Ein Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts ist nicht geschuldet.
  5. Welche Leistungen konkret geschuldet sind, richtet sich nach dem Auftrag des Kunden im Einzelfall.
  6. Wird eine gebuchte Evaluation seitens des Kandidaten ohne wichtigen Grund nicht angetreten, erfolgt keine Erstattung des diesen Kandidaten betreffenden Preises.
  7. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich online über die Website mycockpit.aero auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen des Auftragnehmers für die Website, welche Bestandteil dieser AGB und als solche diesen AGB als Anlage beigefügt sind.
  8. Der Auftragnehmer behält sich vor, Termine für vereinbarte Schulungen aus wichtigem Grund zu ändern. Für eine Änderung dazu, dass ein zu evaluierender Kandidat nicht an der gebuchten Evaluation teilnehmen kann, wird der diesen Kandidaten betreffende Preis entsprechend erstattet.

IV. Preise, Zahlung

  1. Allein maßgebliche Preise sind die bei Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vereinbarten Preise zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer.
  2. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung ist der Auftragnehmer – vorbehaltlich der Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Verzugsschadens – berechtigt, gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 288 BGB die Forderungen während des Verzugs zu verzinsen.
  3. Wenn es zu einer Rückbuchung oder Rücklastschrift kommt, die durch falsche Angaben des Kunden oder fehlende Kontodeckung verursacht wurde, hat der Kunde dem Auftragnehmer den Betrag in Höhe von 20,00€ zu erstatten, wobei es den Parteien unbenommen bleibt, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

V. Zahlungen und Einwendungen

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung den Auftragnehmer zu leisten.
  2. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist der Auftrag – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche entstandenen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
  3. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche des Kunden berechtigen diesen zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen an den Auftragnehmer.

VI. Gewährleistung und Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB oder dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden geschlossenen Individualvertrag nichts anderes ergibt, richten sich Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet der Auftragsnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragsnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus der Nr. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Verifikation nach Ziffer III. 2. stellen eine Momentaufnahme dar. Die finale Entscheidung, einen Kandidaten im Flugbetrieb des Kunden einzusetzen, obliegt einzig dem Kunden. Dieser haftet eigens und allein für Verbindlichkeiten oder Schäden Dritter, welche der Kandidat im Falle seines Einsatzes verursacht; der Kunde stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter insoweit vollumfänglich frei.

VII. Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist von etwaigen Mängelansprüche des Kunden beträgt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  2. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten für die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder der Schadensersatzanspruch auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.
  3. Vorstehende Absätze gelten entsprechend für die Ausübung jeglicher Gestaltungsrechte im Zusammenhang mit der Gewährleistung.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

VIII. Höhere Gewalt

  1. Kann die zwischen den Auftragnehmer und dem Kunden vertraglich vereinbarte Leistung infolge höherer Gewalt oder infolge von den Parteien nicht zu vertretender Umstände von dem Auftragnehmer nicht erbracht oder von dem Kunden nicht angenommen werden, so gelten vorrangig, soweit gesetzlich zulässig, die nachfolgenden Regelungen.
  2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass staatliche Maßnahmen oder sonstige Gründe des Gesundheitsschutzes (z.B. Isolierung, Quarantäne von Mitarbeitern) infolge der Covid-19-Pandemie, welche die Leistungsbeziehungen aus diesem Vertrag berühren, stets als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages anzusehen sind.
  3. Kann der Auftragnehmer aus Gründen höherer Gewalt oder infolge von ihm nicht zu vertretender Umstände die vertraglich geschuldete Leistung vorübergehend nicht vollständig oder gar nicht erbringen, so wird der Auftragnehmer insoweit von seiner Leistungspflicht frei. Soweit die Leistung durch den Auftragsnehmer nicht erbracht werden kann, wird der Kunde von seiner Vergütungspflicht frei. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Vertragsverhältnis in seinem Bestand unberührt bleibt und sobald als möglich vollständig durchgeführt werden soll. Ein Recht zur Lösung vom Vertrag besteht für den Kunden nicht. Der Auftragnehmer sichert zu, den Kunden unverzüglich über Eintritt, Umfang sowie voraussichtliche Dauer der Leistungsverhinderung in Kenntnis zu setzen und den Kunden – soweit möglich und zumutbar – bei einer Ersatzbeschaffung für die Zeit der Verhinderung zu unterstützen. Ebenso wird der Auftragnehmer den Kunden frühestmöglich über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Wegfalls des Leistungshindernisses informieren.
  4. Kann der Kunde seinerseits aus Gründen höherer Gewalt oder infolge von ihm nicht zu vertretender Umstände die vertragsmäßige Leistung nicht annehmen oder fällt der Bedarf an der Leistung in überwiegenden Teilen weg, so hat der Kunde den Auftragnehmer hierüber unverzüglich der Angabe von Gründen, Umfang und voraussichtlicher Dauer, in Textform zu informieren. Geht die Meldung infolge Verschuldens des Kunden verspätet bei dem Auftragnehmer ein, hat der Auftragnehmer das Recht, die bis zur verspäteten Meldung disponierten Leistungen für den Kunden in Rechnung zu stellen. Im Übrigen sind die Parteien darüber einig, dass das Vertragsverhältnis in seinem Bestand grundsätzlich unberührt bleibt und sobald als möglich vollständig durchgeführt werden soll. Ein Recht zur Kündigung des Vertrages besteht für den Auftragnehmer nicht, es sei denn die Verhinderung des Kunden an der Abnahme ist dauerhaft an und betrifft in seinem Umfang den überwiegenden Teil der vertraglich geschuldeten Leistung; in diesem Fall kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen und von dem Kunden eine angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung für nachweislich bereits erbrachte Leistungen verlangen, wobei sich der Auftragnehmer bei der Bemessung der Vergütung hierbei ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss.

IX. Datenschutz

  1. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  2. So erhebt der Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsschlusses personenbezogene Daten des Kunden und ggf. eines von diesen Personen abweichenden Konto- bzw. Kreditkarteninhabers (nachfolgend insgesamt „betroffene Person“). Dabei handelt es sich um Namens-, Kontakt-, Bankverbindungs- und sonstige Daten, die in der Bestellung aufgeführt und die für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer verarbeitet diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO).
  3. Der Auftragnehmer gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist für die Erfüllung der Anfrage der betroffenen Person erforderlich, sonst aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen zulässig oder die betroffene Person hat dem Auftragnehmer ihre Einwilligung erteilt. So setzt der Auftragnehmer insbesondere Logistikdienstleister beim Versand von Postsendungen im Zusammenhang mit der Bestellung ein. Rechtsgrundlage hierfür ist die Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt, die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise an externe Dienstleister auszulagern, die für den Auftragnehmer als sogenannte Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) tätig sind. Wenn diese Dienstleister Ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union oder dem Vertragsabkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, wird der Auftragnehmer angemessene Sicherheitsmaßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  4. Die personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer nur solange gespeichert, wie es für die Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist oder – soweit darüber hinaus gehende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen – für die Dauer der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrung. Im Anschluss werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
  5. Die betroffene Person kann sich bei Fragen zum Datenschutz sowie insbesondere zur Geltendmachung der nachfolgend aufgeführten datenschutzrechtlichen Rechte unmittelbar an den Auftragnehmer wenden. Die betroffene Person kann
    1. Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten,
    2. die Berichtigung und ggfs. Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie
    3. die Übermittlung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen,
    4. der weiteren Verarbeitung widersprechen,
    5. die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen sowie
    6. die erteilte Einwilligung widerrufen. Außerdem kann die betroffene Person Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.
  6. Die für den Auftragnehmer zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach, Telefon +49 (0)981 53 1300, Fax +49 (0)981 98 1300, E-Mail poststelle@lda.bayern.de; weitere Datenschutzaufsichtsbehörden können unter nachfolgendem Link eingesehen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

X. Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern, Informationen und Unterlagen wie Daten, Pläne, Zeichnungen, Kenntnisse, Berechnungen und Erfahrungen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse („vertrauliche Informationen“), welche er direkt oder indirekt im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erlangt, vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen sowie diese ausschließlich zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.
  2. Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung dieser Verpflichtung und auch für die Einhaltung ebendieser durch die für ihn tätigen Personen, insb. Mitarbeiter, Sorge zu tragen, wobei der Kreis der involvierten Personen entsprechend klein zu halten ist (need-to-know-Basis). Müssen diese einbezogen werden, so sind sie zur Geheimhaltung in gleichem Umfang wie vorliegend zu verpflichten.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die mitgeteilten Informationen und Unterlagen
    1. bereits offenkundig sind (allgemein bekannt, zum Stand der Technik gehören),
    2. dem Vertragspartner zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt waren oder
    3. später von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden oder
    4. aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zu offenbaren sind.

    Der Kunden trägt die Beweislast für das Vorliegen einer Ausnahme von der Geheimhaltungsverpflichtung und er informiert den Auftragnehmer unverzüglich bei Vorliegen einer Offenbarungspflicht.

  4. Werden vertrauliche Informationen an den Kunden übergeben, bleiben sie dennoch im Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe an Dritte ist ebenso untersagt, wie die Lieferung von Gegenständen nach diesen Zeichnungen, Modellen etc. Eine Herausgabe an Dritte erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers oder aufgrund einer behördlichen Pflicht. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch, wenn der Vertrag über die Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Der Vertragspartner gibt unaufgefordert, vollständig und unverzüglich alle Unterlagen, welche er jeweils aufgrund der Zusammenarbeit erhalten hatte, an den Auftragnehmer zurück. Digitale Unterlagen, eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden gelöscht, was dem Auftragnehmer auf Verlangen nachzuweisen ist.

XI. Alternative Streitbeilegung

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung in Regensburg. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss an einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt oder wenn dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt auch am Sitz des Kunden zu klagen.
  2. Für alle Auseinandersetzungen aus Verträgen, für die diese AGB gelten, und für alle Auseinandersetzungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Herrsching, Juli 2022
myCockpit GmbH